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Fachwanwaltskanzlei für
Arbeits- und Familienrecht
Schaufenberg-Lindenlauf

 

Fachanwältin für Arbeitsrecht

 

       Fachanwältin für Familienrecht

 

              Weiterer Tätigkeitsschwerpunkt: Erbrecht

 

                                           Zertifizierte Mediatorin für Wirtschafts- und Familienmediation

 

Mein Anliegen ist, Ihre Interessen durchzusetzen und

für Ihre Anregungen und Sorgen

offen zu sein.

Ich begleite Sie u.a. bei Kündigung und Scheidung Schritt für Schritt bis an Ihr Ziel.

 

Eine telefonische Beratung ist nicht möglich.

 

Bei Dringlichkeit sind Termine auch kurzfristig sowie zu früher oder später Stunde und / oder an Ihrem Firmen- oder Wohnsitz möglich.

 

Eine kurze telefonische Kontaktaufnahme ist unabdingbar, damit beiderseits eine optimale Vorbereitung auf das ausführliche Beratungsgespräch möglich ist.

Über mich

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Rechtsanwältin Doris Schaufenberg-Lindenlauf

 

Berufliche Qualifikation und Kompetenzen

 

Fachanwältin für Arbeitsrecht

 

Fachanwältin für Familienrecht

 

mit dem weiteren Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht

 

Zertifizierte Mediatorin

 

Um meine Mandanten kompetent beraten und vertreten zu können, habe ich mich frühzeitig auf die Bearbeitung von Mandaten des Arbeits-, Familien- und Erbrechts spezialisiert und eine Ausbildung zur Mediatorin abgeschlossen.

 

Durch die regelmäßige Teilnahme an den für Fachanwälte und zertifizierte Mediatoren verbindlichen Fortbildungen und die Tätigkeit als Dozentin sind meine Kenntinisse stets auf dem aktuellen Stand.

Werdegang 
  • geboren in Wegberg
  • Studium der Rechtswissenschaft an der Universität zu Köln
  • Referendariat beim Oberlandesgericht Düsseldorf
  • Tätigkeit für eine wirtschafts- und steuerrechtlich ausgerichtete Kanzlei
  • Tätigkeit für eine zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei im Arbeitsrecht und Familienrecht
  • selbstständig seit 1994
  • Fachanwältin für Arbeitsrecht seit 2000
  • Fachanwältin für Familienrecht seit 2001
  • Mediatorin seit 2012
  • Dozentin für Erbrecht und Arbeitsrecht seit 1996
Weitere berufliche Erfahrungen
  • Hilfskraft im Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität Köln
  • Lehrkraft in der Referendarausbildung
  • Verwaltungsratsmitglied einer Sparkasse in einer Großstadt
  • Mitglied des Aufsichtsrates eines Energieversorgungsunternehmens
  • Vorsitzende des Rechtsausschusses einer Großstadt
  • ständige Vertretung eines Versicherungsunternehmens
  • diverse Beraterverträge mit Kleinunternehmen und mittelständischen Unternehmen
  • mehr als 8000 Mandate

 

Rechtsgebiete

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht berate und vertrete ich die Parteien des Arbeitsvertrages insbesondere bei

  • Kündigungen
  • Lohn
  • Urlaub und Überstunden
  • Arbeitsverträgen
  • Arbeitszeugnissen

 

Als Fachanwältin für Familienrecht berate und vertrete ich Sie insbesondere bei

  • Scheidung
  • Zugewinn und Vermögensauseinandersetzung
  • Ehegattenunterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Kindschaftssachen
  • Abstammungsverfahren
  • Trennungsvereinbarungen
  • Eheverträgen

 

Mein weiterer Tätigkeitsbereich ist das Erbrecht und ich berate und vertrete Sie insbesondere

  • bei Erstellung und Prüfung von Testamenten und Erbverträgen
  • Feststellung der Erbenstellung und der Erbquoten
  • Durchsetzung von Ansprüchen und Abwehr von Forderungen
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Honorar

Mit der Inanspruchnahme einer anwaltlichen Leistung fallen Gebühren an, deren Höhe im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt ist. Hiernach rechne ich ab.

 

Für Privatpersonen fällt bei Erstberatungen keine Gebühr von mehr als € 190,00 zzgl. Umsatzsteuer an. Für weniger zeitaufwändige Erstberatungen biete ich die Vereinbarung einer Abrechnung nach Zeitaufwand zwischen € 70,00 zzgl. Umsatzsteuer und € 130,00 zzgl. Umsatzsteuer an.

 

Sofern Sie einen Beratungshilfeschein, den das für Ihren Wohnort zuständige Amtsgericht ausstellen kann, beim ersten Gespräch vorlegen, berate und vertrete ich Sie außergerichtlich auch auf dieser Basis.

 

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, hole ich bei ihr gern kostenfrei als Serviceleistung die Zusage für die Beratung oder Vertretung ein.

Zertifizierte Mediatorin

Im Mai 2012 habe ich meine Ausbildung zur Mediatorin beendet. Ich halte meine Kenntnisse durch regelmäßige Fortbildung und praktische Anwendung auf dem Stand.

 

Bei der Mediation handelt es sich um eine alternative Möglichkeit der Konfliktlösung, die viele Vorteile bietet, jedoch nicht für jeden geeignet ist.

 

Gerade bei einer Trennung ergeben sich viele Probleme, die die Betroffenen oft nicht ohne Hinzuziehung Dritter zu lösen in der Lage sind.

 

Beispiele dafür sind die Fragen, wie gemeinsame Kinder weiterhin gut aufwachsen können, wie die Wohnsituation zu klären ist, wie der Lebensunterhalt der Familie sichergestellt werden soll und wie gemeinsames Vermögen aufgeteilt werden soll.

 

Die Vorteile einer gelungenen Mediation sind:

  • Lösungen, die dauerhaft halten,
  • Berücksichtigung der Interessen aller Medianten,
  • am Ende einer Mediation gibt es keine Verlierer,
  • es kann eine Kommunikationsebene gefunden werden, die auch in Zukunft trägt,
  • eine schnellere Klärung als in einem gerichtlichen Verfahren,
  • besonders bei hohen finanziellen Werten eine kostengünstigere Lösung als vor Gericht

 

Eine Mediation kann Zeit, Geld und den Familienfrieden schonen.

 

Eine Mediation hat ein strukturiertes Verfahren.

 

Die Abrechnung erfolgt nach Stundenaufwand und der Anzahl der Medianten.

 

Voraussetzungen:

Voraussetzungen:

  • Freiwilligkeit der Medianten
  • Selbstverantwortlichkeit der Medianten
  • Vertraulichkeit aller Beteiligten
  • Transparenz des Verfahrens
  • Neutralität des Mediators

 

Alle Medianten müssen diese Art der Konfliktlösung wünschen und in der Lage sein, ihre Wünsche und Bedürfnisse angemessen zum Ausdruck zu bringen.

 

Die Mediation erfolgt vertraulich, alle Mitteilungen werden alle Medianten zugänglich gemacht. Der Mediator ist neutral. Deshalb kommt eine Mediation nicht in Betracht, wenn der Mediator bereits in anderer Rolle - zum Beispiel als Rechtsanwalt oder Verfahrenspfleger - für einen der Medianten tätig gewesen ist. Eine Rechtsberatung darf durch den Mediator nicht erfolgen.

Ablauf der Mediation:

Zunächst erläutert der Mediator den Ablauf der Mediation und die Anforderungen an die Medianten. Sofern die Medianten sich hierauf einigen können, wird die Einigung festgehalten.

 

Danach schildern die Medianten den Konflikt nach ihrer Wahrnehmung.

 

Die Medianten versuchen die Sichtweise der anderen Medianten zu verstehen und formulieren ihre eigenen Wünsche.

 

Die Medianten gewichten ihre Wünsche und erarbeiten Lösungsmöglichkeiten.

 

Die erarbeitete Lösung wird protokolliert.

 

Die Abrechnung erfolgt nach Stundenaufwand und der Anzahl der Medianten.

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Kontakt

 

Fachanwaltskanzlei

Schaufenberg-Lindenlauf

 

Brückstraße 25
41812 Erkelenz

 

Telefon (02431) 9746270

Telefax(02431) 9746271

E-Mail

 

Bürozeiten: 

Mo-Fr: 08:00 - 18:00 Uhr

Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung

 

 

 
 
 
 
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